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Elterngeld - Ein Thema das viele Fragen aufwirft.
Hier widmen wir uns den in Google am häufigsten gestellten Fragen
(wortwörtlich aus Google kopiert)
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Was ist das Basiselterngeld?Das Basiselterngeld ist eine finanzielle Leistung in Deutschland, die Eltern nach der Geburt oder Adoption eines Kindes unterstützt. Es soll einen Einkommensausgleich während der Elternzeit bieten und Eltern die Möglichkeit geben, sich intensiv um die Betreuung und Erziehung ihres Kindes zu kümmern. Hier sind einige wichtige Informationen zum Basiselterngeld: 1. Berechnung der Höhe: Das Basiselterngeld orientiert sich am durchschnittlichen Nettoeinkommen, das vor der Geburt des Kindes erzielt wurde. Es beträgt in der Regel 67 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens im Bemessungszeitraum (in der Regel die letzten zwölf Monate vor der Geburt). Dabei wird das Elterngeld auf Basis eines maximalen monatlichen Einkommens von 2.770 Euro berechnet. 2. Mindestbetrag und Höchstbetrag: Das Basiselterngeld beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro pro Monat. 3. Bezugszeitraum: Das Basiselterngeld kann für maximal 12 Monate bezogen werden. Bei gemeinsamer Beantragung durch beide Elternteile kann dieser Zeitraum um zwei Monate verlängert werden, wenn der andere Elternteil ebenfalls Elterngeld in Anspruch nimmt. 4. Hinzuverdienstmöglichkeiten: Während des Bezugs von Basiselterngeld ist es möglich, bis zu 30 Stunden pro Woche zu arbeiten, ohne dass dies das Elterngeld beeinflusst. Es besteht jedoch die Möglichkeit, das Elterngeld Plus zu beantragen, bei dem in Teilzeit gearbeitet wird und das Elterngeld über einen längeren Zeitraum gestreckt wird. Es ist wichtig zu beachten, dass das Basiselterngeld eine staatliche Leistung ist und dass die genauen Regelungen und Voraussetzungen je nach individueller Situation und Bundesland unterschiedlich sein können.
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Wie hoch ist das Elterngeld und wie lange bekommt man es?Das Basis-Elterngeld ist je nach Einkommen zwischen 65-66% des Nettoeinkommens. Zumindest ist dies die Faustformel. Genau errechnen kann man es aus dem Bruttoeinkünften und nur bestimmte Einkunftsarten und Quellen
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Was brauch ich um Elterngeld zu beantragen?Um Elterngeld in Deutschland zu beantragen, benötigen Sie folgende Unterlagen: 1. Geburtsurkunde des Kindes: Sie müssen eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde Ihres Kindes vorlegen. 2. Ausgefüllter und unterschriebener Antrag: Sie müssen den offiziellen Antrag auf Elterngeld ausfüllen und unterschreiben. Den Antrag können Sie bei Ihrer örtlichen Elterngeldstelle oder online auf der Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erhalten. 3. Einkommensnachweise: Sie müssen Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes vorlegen. Dies kann Gehaltsabrechnungen, Einkommensbescheinigungen oder Steuerbescheide umfassen. 4. Steueridentifikationsnummer: Sie benötigen Ihre Steueridentifikationsnummer sowie die des Kindes. 5. Bankverbindung: Geben Sie Ihre Bankverbindung an, auf die das Elterngeld überwiesen werden soll. 6. Unterlagen zum Mutterschaftsgeld: Wenn Sie Mutterschaftsgeld erhalten haben, müssen Sie entsprechende Unterlagen vorlegen, zum Beispiel Bescheinigungen der Krankenkasse oder des Arbeitgebers. 7. Weitere Nachweise: Je nach individueller Situation können weitere Nachweise erforderlich sein, wie beispielsweise bei Selbstständigen oder bei Eltern, die im Ausland gearbeitet haben. Es ist ratsam, sich professionell beraten zu lassen.
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Wie hoch ist das Elterngeld für 2 Jahre?Das Elterngeld für zwei Jahre nennt sich Elterngeld-Plus. Es beträgt nach der Faustformel 32,5-33% vom Nettoeinkommen. Tatsächlich sind es nicht zwei Jahre sondern 22 Monate die man im Elterngeld-Plus Geld bezieht.
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Welche Beratung soll ich am besten buchen?Wir empfehlen natürlich das Rund-um-sorglos-Paket, also die Deluxe Variante. Hierin sind alle wichtigen Services enthalten die Euch als Eltern das Leben enorm vereinfachen und sämtliche Fehlerquellen ausgeschlossen, die wir seit 2007 entdecken konnten. Da sowohl beim Ausfüllen als auch bei der Beantragung viele Fehler von Eltern gemacht werden und dies oft fatale finanzielle Folgen nach sich zieht, zahlt sich dieses Pakte vollends für Euch aus! Für das etwas enger gestrickte Haushaltsbudget haben wir natürlich auch Alternativen mit dem Premium- und Basis-Paket. Dies sind ebenso nützliche Services mit einem geringerem Umfang und der verbleibenden oben erwähnten Fehlerquellen. Wenn es also das Budget zulässt, raten wir herzlichst zum Deluxe-Paket.
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Wo findet der Termin statt (Online, vor Ort)?Der Termin kann sowohl Digital, also über VideoCall, als auch Vorort bei uns im Büro in Kirchheim bei München stattfinden. Dies steht zur freien Wahl.
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Wie kann ich in der Elternzeit Geld sparen?In der Elternzeit kann es hilfreich sein, einige Maßnahmen zu ergreifen, um Geld zu sparen. Hier sind einige Tipps, die Ihnen dabei helfen können: 1. Budgetplanung: Erstellen Sie einen detaillierten Haushaltsplan und setzen Sie ein realistisches Budget. Notieren Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben, um einen Überblick über Ihre finanzielle Situation zu haben. 2. Reduzieren Sie unnötige Ausgaben: Überprüfen Sie Ihre Ausgaben und suchen Sie nach Möglichkeiten, sie zu reduzieren. Verzichten Sie auf Luxusausgaben und überlegen Sie, welche Ausgaben Sie einschränken können, um Geld zu sparen. 3. Vergleichen Sie Preise: Vergleichen Sie Preise, bevor Sie größere Anschaffungen tätigen. Suchen Sie nach Angeboten, Rabatten und Sonderaktionen, um Kosten zu senken. 4. Verbrauchskosten senken: Achten Sie auf Ihren Energieverbrauch, indem Sie bewusst mit Strom, Wasser und Heizung umgehen. Schalten Sie Geräte aus, wenn sie nicht benötigt werden, und prüfen Sie, ob es Möglichkeiten gibt, den Energieverbrauch zu reduzieren. 5. Second-Hand und Tauschbörsen nutzen: Nutzen Sie Second-Hand-Läden, Flohmärkte oder Online-Tauschbörsen, um günstig an Baby- und Kinderkleidung, Spielzeug oder andere benötigte Gegenstände zu kommen. 6. Familien- und Freundschaftsnetzwerk nutzen: Fragen Sie Freunde und Familienmitglieder nach gebrauchten Babyartikeln oder bitten Sie um Unterstützung bei der Kinderbetreuung, um Kosten zu sparen. 7. Eltern- und Babygruppen: Schließen Sie sich Eltern- und Babygruppen an, um von Erfahrungen und Tipps anderer Eltern zu profitieren und möglicherweise Geld zu sparen. 8. Elterngeld und andere finanzielle Unterstützungen: Informieren Sie sich über die verschiedenen staatlichen Unterstützungsleistungen wie Elterngeld, Kinderzuschlag oder Kindergeld, für die Sie möglicherweise anspruchsberechtigt sind. Stellen Sie sicher, dass Sie alle Ihnen zustehenden Leistungen beantragen. 9. Sparziele setzen: Legen Sie Sparziele fest und versuchen Sie, regelmäßig Geld beiseitezulegen, auch wenn es nur kleine Beträge sind. Dies kann Ihnen helfen, langfristig Geld zu sparen. Diese Spartipps und die Anwendbarkeit überprüfen wir im Deluxe- und Premium-Pakete für Sie und erstellen Ihnen einen Family Businessplan damit Sie genau den Cash-Flow in dieser Zeit kennen.
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Wie bekomme ich das meiste Elterngeld?Um das meiste Elterngeld in Deutschland zu erhalten, gibt es verschiedene Aspekte, die Sie berücksichtigen können. Hier sind einige Tipps, die Ihnen dabei helfen können: 1. Bemessungszeitraum optimieren: Das Elterngeld wird auf Basis des durchschnittlichen Nettoeinkommens im Bemessungszeitraum berechnet. Der Bemessungszeitraum umfasst in der Regel die letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes. Wenn Sie in diesem Zeitraum ein höheres Einkommen hatten, kann dies zu einem höheren Elterngeld führen. Es kann sinnvoll sein, den Zeitpunkt der Schwangerschaft oder Geburt so zu planen, dass ein höheres Einkommen in den Bemessungszeitraum fällt. 2. Einkommen maximieren: Wenn möglich, können Sie versuchen, Ihr Einkommen im Bemessungszeitraum zu maximieren. Dies könnte bedeuten, Überstunden zu leisten, Boni oder Prämien zu erhalten oder möglicherweise eine Gehaltserhöhung anzustreben. 3. Elterngeld Plus in Betracht ziehen: Neben dem Basiselterngeld gibt es auch das Elterngeld Plus, bei dem das Elterngeld über einen längeren Zeitraum gestreckt wird, während in Teilzeit gearbeitet wird. Dies kann insbesondere für Eltern attraktiv sein, die während der Elternzeit weiterhin Einkommen erzielen möchten. Informieren Sie sich über die genauen Bedingungen und Voraussetzungen für das Elterngeld Plus. 4. Auswirkungen von Teilzeitarbeit verstehen: Wenn Sie während der Elternzeit Teilzeitarbeit ausüben, kann dies Auswirkungen auf die Höhe des Elterngeldes haben. Es wird empfohlen, sich über die genauen Regelungen und den Einfluss von Teilzeitarbeit auf das Elterngeld zu informieren. 5. Beratung in Anspruch nehmen: Um sicherzustellen, dass Sie alle Möglichkeiten und Vorteile des Elterngeldes nutzen, können Sie eine individuelle Beratung in Anspruch nehmen. Dort erhalten Sie detaillierte Informationen und Unterstützung bei der Optimierung Ihres Elterngeldanspruchs. Es ist wichtig zu beachten, dass jeder individuelle Fall unterschiedlich ist und dass die genaue Berechnung des Elterngeldes von mehreren Faktoren abhängt. Es wird empfohlen, sich frühzeitig über die spezifischen Regelungen und Voraussetzungen für das Elterngeld zu informieren und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.
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Wie viel darf ich bei Elterngeld plus dazuverdienen ohne Abzüge?Bei Elterngeld Plus gibt es die Möglichkeit, neben dem Elterngeld zusätzliches Einkommen zu erzielen, ohne dass dies zu Abzügen führt. Es gibt jedoch bestimmte Einkommensgrenzen zu beachten. Wenn man auch hier nur von einen ungefähren Wert haben will, kann man von 50% vom letzten 12 Monatsdurchschnittsnettolohn ausgehen. Dies ist allerdings nur eine Faustformel. Um genau zu errechnen welchen Zuverdienst man ohne Abzüge haben darf, sollten Sie eine individuelle Beratung bei uns vereinbaren.
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Wann hat man Anspruch auf 14 Monate Elterngeld?Den Eltern stehen gemeinsam insgesamt 14 Monate Basiselterngeld zu, wenn sich beide an der Betreuung beteiligen und den Eltern dadurch Einkommen wegfällt. Sie können die Monate frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen.
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Ab wann zählt Elterngeld?Das Elterngeld zählt ab dem Monat der Geburt oder des Lebensbeginns des Kindes. Das bedeutet, dass der Anspruchszeitraum für das Elterngeld ab dem Monat beginnt, in dem das Kind geboren wird oder in dem es adoptiert oder in Obhut genommen wird. Für die Berechnung des Elterngeldes werden in der Regel die Einkommensverhältnisse der zwölf Monate vor dem Monat der Geburt des Kindes herangezogen. Dieser Zeitraum wird auch als Bemessungszeitraum bezeichnet. Das Elterngeld wird dann auf Grundlage des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens im Bemessungszeitraum berechnet. Es ist wichtig zu beachten, dass das Elterngeld rückwirkend beantragt werden kann. Der Antrag kann bis zu drei Monate rückwirkend ab dem Monat der Geburt des Kindes gestellt werden. Es wird jedoch empfohlen, den Antrag so früh wie möglich einzureichen, um eine rechtzeitige Bearbeitung und Auszahlung zu gewährleisten.
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Wer zahlt die Krankenversicherung in der Elternzeit?Während der Elternzeit in Deutschland bleiben Sie in der Regel weiterhin in der Krankenversicherungsart versichert in der sie vor Antritt der Elternzeit waren. Die Beiträge zur Krankenversicherung werden in dieser Zeit jedoch anders geregelt. Wenn Sie vor der Elternzeit in einer gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert waren, fallen keine Versicherungsbeiträge an, wenn Ihr Ehepartner ebenfalls gesetzlich Krankenversichert ist. In allen anderen Fällen ist es derart individuell und kompliziert, dass eine pauschale Antwort nicht möglich ist. Hier bedarf es einer persönlichen und individuellen, professionellen Beratung
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Wie wird das Elterngeld Plus berechnet?Wenn es eine ungefähre Schätzung sein soll, dann genügt es dein Netto x 32,5% zu nehmen. Wenn du es genau wissen willst, wird es etwas komplizierter, denn dann musst du genau wissen welche Einkünfte gewertet werden, welche du ausklammern musst und es ist ratsam deine Bruttoeinkünfte der letzten 12 Monate zu kennen und als Rechengrundlage zu verwenden, außer du bist Selbstständig, denn dann sind es die Einkünfte des Vorjahres. Du siehst, eine kurze hilfreiche Antwort ist hier kaum/nicht möglich, deshalb bieten wir dir gerne unsere Beratung an um individuell zu kalkulieren was, wie viel und wie lange du an Elterngeld und -zeit beanspruchen kannst oder solltest.
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Wie nimmt man am besten Elternzeit?Die Elternzeit kann auf verschiedene Arten genommen werden, abhängig von Ihren individuellen Bedürfnissen und Vereinbarungen mit Ihrem Arbeitgeber. Hier sind einige Schritte, die Ihnen helfen können, die Elternzeit am besten zu planen und zu nehmen: 1. Informieren Sie sich über Ihre Rechte und Ansprüche: Lesen Sie Ihren Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung, um Informationen über Ihre Rechte und Ansprüche in Bezug auf die Elternzeit zu erhalten. Informieren Sie sich auch über die staatlichen Regelungen und Leistungen, wie das Elterngeld. 2. Planen Sie im Voraus: Überlegen Sie sich, wann und wie lange Sie Elternzeit nehmen möchten. Berücksichtigen Sie dabei die Bedürfnisse Ihres Kindes, Ihre finanzielle Situation und Ihre beruflichen Pläne. Eine frühzeitige Planung ermöglicht es Ihnen, alles rechtzeitig zu organisieren. 3. Kommunizieren Sie mit Ihrem Arbeitgeber: Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber frühzeitig und schriftlich mit, dass Sie Elternzeit nehmen möchten. Geben Sie den geplanten Zeitraum der Elternzeit an und erläutern Sie Ihre Pläne. Halten Sie sich dabei an die Fristen und Verfahren, die in Ihrem Arbeitsvertrag oder den entsprechenden Regelungen festgelegt sind. 4. Klären Sie organisatorische Details: Besprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Personalabteilung organisatorische Aspekte der Elternzeit, wie beispielsweise die Vertretung während Ihrer Abwesenheit, den Übergabeprozess und die Wiedereingliederung nach der Elternzeit. 5. Beantragen Sie staatliche Leistungen: Recherchieren Sie und beantragen Sie rechtzeitig staatliche Leistungen, wie das Elterngeld. Informieren Sie sich über die erforderlichen Unterlagen und Fristen für den Antrag. 6. Planen Sie die Rückkehr in den Beruf: Denken Sie bereits während der Elternzeit darüber nach, wie Sie nach Ablauf der Elternzeit wieder in den Beruf einsteigen möchten. Berücksichtigen Sie mögliche flexible Arbeitsmodelle oder Teilzeitmöglichkeiten. 7. Genießen Sie die Zeit mit Ihrem Kind: Nutzen Sie die Elternzeit, um sich intensiv um Ihr Kind zu kümmern und diese besondere Zeit zu genießen. Schaffen Sie eine gute Work-Life-Balance und nehmen Sie sich ausreichend Zeit für sich selbst. Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Vorgehensweisen und Modalitäten zur Beantragung und Durchführung der Elternzeit von Arbeitgeber zu Arbeitgeber variieren können. Es wird empfohlen, sich frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeber und gegebenenfalls einer Beratungsstelle in Verbindung zu setzen, um Ihre individuellen Pläne und Fragen zu besprechen.
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Wann muss man den Antrag für Elterngeld ausfüllen?Der Antrag für Elterngeld sollte so früh wie möglich ausgefüllt und eingereicht werden. Grundsätzlich kann der Antrag auf Elterngeld ab dem Zeitpunkt der Geburt des Kindes gestellt werden. Es gibt jedoch eine Frist für die Antragsstellung. Die genaue Frist kann je nach Bundesland unterschiedlich sein. In der Regel liegt sie bei drei Monaten nach der Geburt des Kindes. Das bedeutet, dass der Antrag spätestens drei Monate nach der Geburt eingereicht werden muss, um rückwirkend ab dem Geburtsmonat Elterngeld zu erhalten. Es ist jedoch zu beachten, dass das Elterngeld auch rückwirkend für bis zu drei Monate vor dem Monat der Antragstellung bewilligt werden kann. Es ist daher ratsam, den Antrag möglichst frühzeitig einzureichen, um eine reibungslose Bearbeitung und Auszahlung des Elterngeldes sicherzustellen.
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Wie muss man den Antrag für Elterngeld ausfüllen?Um den Antrag für Elterngeld in Deutschland auszufüllen, müssen Sie die folgenden Schritte beachten: 1. Beschaffung des Antragsformulars: Sie können das Antragsformular entweder online von der Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend herunterladen oder es bei Ihrer örtlichen Elterngeldstelle erhalten. 2. Persönliche Angaben: Geben Sie Ihre persönlichen Informationen wie Name, Adresse, Geburtsdatum und Steueridentifikationsnummer an. Geben Sie auch die Daten des Kindes an, für das Sie Elterngeld beantragen. 3. Zeitraum und Höhe des Elterngeldes: Geben Sie den Zeitraum an, für den Sie Elterngeld beantragen möchten. Beachten Sie, dass der Zeitraum ab dem Monat der Geburt oder des Lebensbeginns des Kindes beginnt. Geben Sie auch an, ob Sie das Basiselterngeld oder das Elterngeld Plus beantragen möchten. 4. Einkommensangaben: Geben Sie Ihre Einkommensverhältnisse der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes an. Dazu gehören beispielsweise Gehaltsabrechnungen, Einkommensbescheinigungen oder Steuerbescheide. 5. Optionale Angaben: In einigen Fällen können weitere Angaben erforderlich sein, wie zum Beispiel Angaben zur Krankenversicherung, zum Mutterschaftsgeld oder zu eventuellen Unterhaltszahlungen. 6. Unterschrift und Anlagen: Vergewissern Sie sich, dass Sie den Antrag vollständig ausgefüllt haben und unterschreiben Sie ihn. Fügen Sie alle erforderlichen Anlagen hinzu, wie zum Beispiel Kopien der Geburtsurkunde des Kindes oder Einkommensnachweise.
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Für wen lohnt sich Elterngeld plus?Elterngeld Plus kann sich insbesondere für Eltern lohnen, die während der Elternzeit weiterhin in Teilzeit arbeiten möchten. Es bietet eine Flexibilität in Bezug auf die Arbeitszeit und ermöglicht es den Eltern, sowohl Zeit für die Betreuung ihres Kindes als auch Einkommen aus einer Teilzeitarbeit zu haben. Hier sind einige Situationen, in denen Elterngeld Plus von Vorteil sein kann: Teilzeitarbeit während der Elternzeit: Wenn Sie während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchten, ermöglicht Ihnen Elterngeld Plus, ein reduziertes Elterngeld über einen längeren Zeitraum zu erhalten. Sie können bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten und gleichzeitig Elterngeld beziehen. Dadurch haben Sie ein regelmäßiges Einkommen und können gleichzeitig mehr Zeit für die Betreuung Ihres Kindes haben. Flexibilität bei der Gestaltung der Elternzeit: Elterngeld Plus bietet Ihnen die Möglichkeit, die Elternzeit flexibler zu gestalten. Sie können die Elternzeit in mehreren Abschnitten aufteilen und zwischen Phasen der Teilzeitarbeit und Phasen der vollständigen Elternzeit wechseln. Dies ermöglicht es Ihnen, Ihre Arbeits- und Betreuungszeit entsprechend Ihren individuellen Bedürfnissen anzupassen. Höheres Einkommen durch Teilzeitarbeit: Wenn Sie in Teilzeit arbeiten und dadurch ein höheres Einkommen erzielen als das Basiselterngeld, kann Elterngeld Plus vorteilhaft sein. Sie erhalten weiterhin ein reduziertes Elterngeld, das sich nach Ihrem Einkommen richtet, während Sie Teilzeit arbeiten und ein höheres Einkommen erzielen können. Verlängerung des Bezugszeitraums: Mit Elterngeld Plus können Sie den Bezugszeitraum für das Elterngeld verlängern. Anstatt das Elterngeld für maximal 12 Monate zu beziehen, können Sie es über einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten erhalten, indem Sie Teilzeitarbeit ausüben. Dies ermöglicht es Ihnen, die finanzielle Unterstützung über einen längeren Zeitraum zu erhalten. Es ist wichtig zu beachten, dass Elterngeld Plus nicht für jeden die beste Option ist. Die Entscheidung, ob Elterngeld Plus für Sie geeignet ist, hängt von Ihrer individuellen Situation, Ihren Präferenzen und Ihren finanziellen Zielen ab.
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Wie lange kann ich mit meinem Kind zu Hause bleiben?In Deutschland haben Eltern grundsätzlich Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit. Die Elternzeit ermöglicht es Ihnen, sich um Ihr Kind zu kümmern und eine Auszeit vom Beruf zu nehmen, ohne Ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Während der Elternzeit sind Sie vor Kündigungen geschützt. Die Elternzeit kann flexibel aufgeteilt werden, sowohl zwischen den Elternteilen als auch innerhalb der drei Jahre. Sie können die Elternzeit direkt nach der Geburt Ihres Kindes nehmen oder zu einem späteren Zeitpunkt während der ersten drei Lebensjahre des Kindes. Es ist wichtig zu beachten, dass das Elterngeld, das eine finanzielle Unterstützung während der Elternzeit bietet, in der Regel für maximal 14 Monate gezahlt wird. Das bedeutet, dass Sie möglicherweise einen Teil der Elternzeit ohne Elterngeld nehmen oder sich für das Elterngeld Plus entscheiden, das die Bezugsdauer verlängert, aber die monatliche Zahlung reduziert. Die genauen Regelungen zur Elternzeit können je nach Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung variieren. Es wird empfohlen, sich frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeber und der zuständigen Elterngeldstelle abzustimmen, um Ihre individuellen Ansprüche und Möglichkeiten festzulegen.
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Wie viel Teilzeit bei Elterngeld plus?Du darfst beim Elterngeld Plus maximal ca. 50% deines letzten Nettolohns verdienen. Das bedeutet rein aus dieser Sicht, darfst du um keine Abzüge zu bekommen nur ca. 40%-45% arbeiten.
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Wie lange muss man auf Elterngeld warten?Die Wartezeit für die Auszahlung des Elterngeldes kann variieren. In der Regel dauert es einige Wochen bis zu mehreren Monaten, bis das Elterngeld bewilligt und ausgezahlt wird. Hier sind einige Faktoren, die die Wartezeit beeinflussen können: 1. Antragsstellung: Es ist wichtig, den Antrag auf Elterngeld frühzeitig einzureichen. Je früher der Antrag eingereicht wird, desto eher kann mit der Bearbeitung begonnen werden. In der Regel kann der Antrag ab der Geburt des Kindes gestellt werden. 2. Vollständigkeit der Unterlagen: Die Bearbeitung des Elterngeldantrags erfordert eine Überprüfung der eingereichten Unterlagen. Es ist wichtig sicherzustellen, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht werden. Fehlende oder unvollständige Unterlagen können zu Verzögerungen führen. 3. Bearbeitungszeit der zuständigen Stelle: Die Dauer der Bearbeitung des Elterngeldantrags kann von Bundesland zu Bundesland und von Elterngeldstelle zu Elterngeldstelle unterschiedlich sein. Die Bearbeitungszeit kann auch von der Arbeitsbelastung der zuständigen Stelle abhängen. 4. Komplexe Fälle: In einigen Fällen können bestimmte Umstände oder individuelle Situationen zu einer längeren Bearbeitungszeit führen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn besondere Einkommensverhältnisse vorliegen oder zusätzliche Nachweise erforderlich sind. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die genauen Bearbeitungszeiten und Verfahren zu informieren.
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Hat man in der Elternzeit Anspruch auf Urlaub?Ja, Eltern haben während der Elternzeit grundsätzlich Anspruch auf Urlaub. Gemäß dem deutschen Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) besteht das Recht auf bis zu 24 Monate Elternzeit für jeden Elternteil. Während dieser Zeit ruht das Arbeitsverhältnis, und die Eltern haben das Recht, sich um die Betreuung ihres Kindes zu kümmern. Der Urlaubsanspruch während der Elternzeit hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel von der Dauer der Elternzeit und den individuellen Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber. Hier sind einige wichtige Informationen dazu: 1. Anspruch auf Erholungsurlaub: Eltern behalten ihren Anspruch auf Erholungsurlaub, der sich aus dem Arbeitsverhältnis vor der Elternzeit ergibt. Das bedeutet, dass der noch offene Urlaubsanspruch aus der Zeit vor der Elternzeit auch während der Elternzeit bestehen bleibt. 2. Teilzeit während der Elternzeit: Wenn während der Elternzeit Teilzeitarbeit vereinbart wird, haben die Eltern Anspruch auf den ihnen zustehenden Erholungsurlaub in dem Verhältnis, in dem sie tatsächlich arbeiten. 3. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber: Es ist wichtig, individuelle Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber zu treffen, um den Urlaubsanspruch während der Elternzeit zu klären. Dies kann zum Beispiel die Abstimmung der Urlaubsplanung mit dem Arbeitgeber beinhalten. 4. Elterngeld Plus und Teilzeitarbeit: Wenn Eltern Elterngeld Plus beziehen und während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, kann der Urlaubsanspruch entsprechend angepasst werden. Der Urlaubsanspruch kann sich nach der Anzahl der tatsächlich geleisteten Arbeitstage richten. Es ist wichtig, dass Eltern frühzeitig mit ihrem Arbeitgeber über die Urlaubsregelungen während der Elternzeit sprechen, um Klarheit über ihre individuellen Ansprüche zu erhalten.
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Hat man in der Elternzeit Anspruch auf Urlaub?Erholungsurlaub. Für jeden vollen Kalendermonat, den Sie in Elternzeit sind, hat Ihr Arbeitgeber das Recht, Ihren jährlichen Anspruch auf Urlaub um ein Zwölftel zu kürzen. Wenn Sie also ein Jahr lang Elternzeit nehmen, dann können Sie den kompletten Erholungsurlaub für dieses Jahr verlieren.
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Wo liegt die Einkommensgrenze für Elterngeld?Die Einkommensgrenze aller Einkünfte der Eltern, liegt im Jahr 2023 noch bei 300.000€ und soll zukünftig für Paare und Alleinerziehende bei 150.000 Euro liegen. Wird diese Grenze überschritten, können Eltern kein Elterngeld bekommen. Doch es gibt, bei frühzeitiger Beratung und Umsetzung verschiedener Tipps die Möglichkeit die Einkommensgrenze zu umgehen und den Elterngeldanspruch zu wahren. Das Einkommen darf dafür allerdings vor der Beratung 250.000€ nicht übersteigen um durch verschiedene Hebel die Elterngeldförderung noch zu erhalten.
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Bekomme ich mit 300.000€ Jahreseinkommen ElterngeldAktuelle Rechtslage in 2023. Eltern mit einem hohen Einkommen bekommen kein Elterngeld. Grundlage ist der Steuerbescheid aus dem Jahr vor der Geburt des Kindes. Die Einkommensgrenze liegt bei Alleinerziehenden bei 250.000 Euro und bei Elternpaaren für beide zusammen bei 300.000 Euro.
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Wie wird die Einkommensgrenze beim Elterngeld berechnet?Ihr gesamtes Brutto-Einkommen im Bemessungszeitraum wird durch 12 geteilt. Wenn Sie Einkommen aus nicht-selbstständiger Tätigkeit haben, dann wird zuvor eine Pauschale für Werbungskosten abgezogen, der sogenannte Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Dies sind derzeit 1.230 Euro pro Jahr, also 102,50 Euro pro Monat.
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Bei welchem Einkommen kein Elterngeld?Aktuelle Rechtslage in 2023. Eltern mit einem hohen Einkommen bekommen kein Elterngeld. Grundlage ist der Steuerbescheid aus dem Jahr vor der Geburt des Kindes. Die Einkommensgrenze liegt bei Alleinerziehenden bei 250.000 Euro und bei Elternpaaren für beide zusammen bei 300.000 Euro. Allerdings ist ab 2024 geplant diese Grenze auf gemeinsam 150.000 Euro steuerpflichtiges Einkommen zu reduzieren.
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Elterngeld EinkommensgrenzeWo liegt die aktuelle Einkommensgrenze für Paare und Alleinerziehende? Die Einkommensgrenze wurde aller Voraussicht ab 2024 auf 150.000 Euro gemeinsames zu versteuerndem Einkommen gesenkt. Wenn dieser Betrag überschritten wird, besteht keine Berechtigung für den Bezug von Elterngeld.
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Wann Entscheidung Einkommensgrenze Elterngeld?Die neue Einkommensgrenze von 150.000€ ist noch nicht entschieden und wird im Dezember 2023 voraussichtlich verabschiedet. Es soll nur Eltern betreffen, deren Kinder ab 01.01.2024 geboren werden. Eltern deren Kinder bis 31.12.2023 geboren werden, unterliegen somit der alten Rechtslage.
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Welches Einkommen zählt für die Berechnung des Elterngeldes?Für die Höhe des Elterngelds wird die Summe der Einkünfte im Bemessungszeitraum herangezogen. Dabei berücksichtigt man das Einkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit sowie Gewinneinkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit. Auch Minijob-Einkünfte werden dabei berücksichtig. Für die Berechnung der Einkommensgrenzen zählen allerdings auch weitere Zuflüsse wie Gewinne aus Solaranlagen, Immobilienvermietungen usw.
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Wo liegt die neue Einkommensgrenze für Paare und Alleinerziehende?Die Einkommensgrenze soll zukünftig für Paare und Alleinerziehende bei 150.000 Euro zu versteuerndem Einkommen liegen. Wird diese Grenze überschritten, können Eltern kein Elterngeld bekommen. Doch es gibt einige Möglichkeiten im Vorjahr der Geburt frühzeitig Mittel zu ergreifen um das Einkommen zu drücken und unter die Einkommensgrenze zu rutschen.
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Was zählt zum Nettoeinkommen bei Elterngeld?Das Nettoeinkommen wird nach Abzügen für Steuern wie Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie den Beiträgen zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ermittelt. Im Fall des Elterngelds basiert die Berechnung des Bruttoeinkommens hingegen auf einem Durchschnittswert des Einkommens während des Bemessungszeitraums.
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Was zählt zur Einkommensgrenze?Als Einkommen zählen sämtliche Einnahmen gemäß § 2 Abs. 1, 2 und 5a des Einkommensteuergesetzes (EStG), einschließlich Zuwendungen und Einkünfte gemäß § 32b Abs. 1 EStG. Dies umfasst: Positive Einkünfte gemäß § 2 Abs. 1 und 2 EStG: Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (zB, Arbeitnehmer) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Einkünfte aus Kapitalvermögen Sonstige Einkünfte gemäß § 22 EStG (zB, Renten) Positive Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit: Selbständige Arbeit (zB, Anwalt, Dozent) Gewerbebetrieb (zB, Schreinerei, Gastwirtschaft) Land- und Forstwirtschaft Entgeltersatzleistungen gemäß § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG: Beispielsweise Elterngeld, Mutterschaftsgeldleistungen, Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Kurzarbeitergeld, Übergangsgeld Bestimmte ausländische Einkünfte gemäß § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 5, Satz 2 EStG. (Quelle: ZBFS)
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Welche Einkünfte werden bei der neuen Einkommensgrenze berücksichtigt?Das Einkommen umfasst sämtliche positiven Einkünfte gemäß § 2 Abs. §§ 1, 2 und 5a des Einkommensteuergesetzes (EStG). Darüber hinaus werden Leistungen und Einkünfte gemäß § 32b Abs. 1 EStG insgesamt, insbesondere Entgeltersatzleistungen. Die Summe der positiven Einkünfte, wie sie in § 2 Abs. 1 und 2 EStG sind definiert, umfasst: Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeitnehmer) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Einkünfte aus Kapitalvermögen Sonstige Einkünfte gemäß § 22 EStG, beispielsweise Renten Des Weiteren werden selbständige Einkünfte berücksichtigt, wie sie beispielsweise bei Anwälten oder Dutzenden auftreten, sowie Gewerbeeinkünfte, wie sie beispielsweise von Schreinereien oder Gastwirtschaften generiert werden. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft werden ebenfalls einberechnet. Entgeltersatzleistungen gemäß § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG sind Teil des Einkommens, dazu gehören unter anderem Elterngeld, Mutterschaftsgeldleistungen, Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Kurzarbeitergeld und Übergangsgeld. Bestimmte ausländische Einkünfte gemäß § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 5, Satz 2 EStG werden ebenfalls in die Berechnung des Einkommens einbezogen.
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Welche 12 Monate werden für Elterngeld berechnet?Der Bemessungszeitraum umfasst stets 12 aufeinanderfolgende Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für das Elterngeld beantragt werden soll. Die konkrete zeitliche Abgrenzung orientiert sich an den Einkunftsarten des betreffenden Elternteils sowie den Vorschriften zur Ausklammerung und Verlagerung spezieller Monate. So können/müssen beispielsweise bei Selbstständigen (voll- oder teilweise) die Einkünfte des Vorjahrs gewertet werden.
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Wo muss ich mich melden für die Elternzeit?Für die Beantragung von Elternzeit in Deutschland müssen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber melden. Hier sind die wichtigsten Schritte: 1. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber frühzeitig: Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber so früh wie möglich mit, dass Sie Elternzeit nehmen möchten. Es wird empfohlen, dies mindestens sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn der Elternzeit zu tun. 2. Beantragen Sie die Elternzeit schriftlich: Stellen Sie einen schriftlichen Antrag auf Elternzeit bei Ihrem Arbeitgeber. Es gibt kein spezifisches Formular für den Antrag, es reicht in der Regel ein formloses Schreiben, in dem Sie den gewünschten Zeitraum und die Dauer der Elternzeit angeben. 3. Vereinbaren Sie die Details: Besprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber die Details der Elternzeit, wie zum Beispiel den genauen Zeitpunkt des Beginns und des Endes der Elternzeit sowie die Aufteilung der Elternzeit in verschiedene Abschnitte, falls gewünscht. 4. Dokumentieren Sie die Vereinbarungen: Halten Sie die Vereinbarungen zur Elternzeit schriftlich fest. Dies kann zum Beispiel in Form einer Elternzeitvereinbarung oder eines Zusatzes zum Arbeitsvertrag erfolgen. 5. Informieren Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten: Informieren Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten während der Elternzeit, wie zum Beispiel den Kündigungsschutz und mögliche Teilzeitoptionen. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend oder Ihr Betriebsrat können Ihnen weitere Informationen dazu geben. Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Verfahren und Regelungen zur Elternzeit von Arbeitgeber zu Arbeitgeber unterschiedlich sein können. Informieren Sie sich daher bei Ihrem Arbeitgeber über die spezifischen Anforderungen und Verfahren zur Beantragung von Elternzeit.
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Wie lange vorher muss ich Elternzeit beantragen?Um Elternzeit zu beantragen, sollten Sie dies rechtzeitig vor Beginn der gewünschten Elternzeit tun. Idealerweise reichen Sie Ihren Antrag schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber ein und halten dabei die Fristen ein, die in Ihrem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung festgelegt sind. Grundsätzlich sollten Sie Ihren Arbeitgeber so früh wie möglich über Ihre Absicht informieren, Elternzeit zu nehmen. Es wird empfohlen, dies spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn der Elternzeit zu tun. Dies gibt Ihrem Arbeitgeber ausreichend Zeit, um Ihre Abwesenheit zu planen und gegebenenfalls einen Vertreter zu benennen. In dringenden Fällen, beispielsweise bei unerwarteten Ereignissen oder einem kurzfristigen Bedarf an Elternzeit, sollten Sie den Antrag so schnell wie möglich einreichen und die Gründe für die Dringlichkeit erläutern. Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Fristen und Verfahren zur Beantragung von Elternzeit je nach Arbeitgeber und individuellen Vereinbarungen variieren können. Daher ist es ratsam, sich frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung zu setzen und die spezifischen Anforderungen und Fristen zu klären.
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Was kann man alles in der Elternzeit beantragen?Während der Elternzeit in Deutschland haben Eltern die Möglichkeit, verschiedene Leistungen und Unterstützungen zu beantragen. Hier sind einige wichtige Leistungen, die während der Elternzeit beantragt werden können: 1. Elterngeld: Elterngeld ist eine finanzielle Unterstützung für Eltern, die während der Elternzeit Einkommenseinbußen haben. Es wird in der Regel für maximal 14 Monate gezahlt und beträgt 65-67% des durchschnittlichen Nettoeinkommens vor der Geburt des Kindes. Es gibt auch die Möglichkeit, Elterngeld Plus zu beantragen, das die Bezugsdauer verlängert, wenn die Eltern in Teilzeit arbeiten. 2. Elternzeit: Elternzeit ist ein gesetzlicher Anspruch auf unbezahlte Freistellung vom Arbeitsplatz, um sich um das Kind zu kümmern. Eltern können bis zu drei Jahre Elternzeit beantragen, wobei der Anspruch in der Regel bis zum dritten Geburtstag des Kindes besteht. Während der Elternzeit besteht ein Kündigungsschutz. 3. Kindergeld: Kindergeld ist eine finanzielle Unterstützung, die Eltern für jedes Kind erhalten, unabhängig von ihrem Einkommen. Es wird monatlich gezahlt und dient der Unterstützung der Grundbedürfnisse des Kindes. Das Kindergeld wird von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt. 4. Kinderzuschlag: Der Kinderzuschlag ist eine finanzielle Unterstützung für Familien mit niedrigem Einkommen. Er wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt und soll sicherstellen, dass Familien mit geringem Einkommen ihren Lebensunterhalt angemessen bestreiten können. Der Kinderzuschlag wird ebenfalls von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt. 5. Betreuungsgeld: Das Betreuungsgeld war eine Leistung, die bis Ende 2014 gezahlt wurde und Eltern finanziell unterstützte, wenn sie ihr Kind im zweiten und dritten Lebensjahr zu Hause betreuten und keine öffentlich geförderte Kindertagesbetreuung in Anspruch nahmen. Seit dem 1. August 2016 wird das Betreuungsgeld nicht mehr neu bewilligt. Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Voraussetzungen und Verfahren für diese Leistungen variieren können.
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Wie kann man sich zwei Jahre Elternzeit leisten?Ja, Eltern haben während der Elternzeit grundsätzlich Anspruch auf Urlaub. Gemäß dem deutschen Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) besteht das Recht auf bis zu 24 Monate Elternzeit für jeden Elternteil. Während dieser Zeit ruht das Arbeitsverhältnis, und die Eltern haben das Recht, sich um die Betreuung ihres Kindes zu kümmern. Der Urlaubsanspruch während der Elternzeit hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel von der Dauer der Elternzeit und den individuellen Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber. Hier sind einige wichtige Informationen dazu: 1. Anspruch auf Erholungsurlaub: Eltern behalten ihren Anspruch auf Erholungsurlaub, der sich aus dem Arbeitsverhältnis vor der Elternzeit ergibt. Das bedeutet, dass der noch offene Urlaubsanspruch aus der Zeit vor der Elternzeit auch während der Elternzeit bestehen bleibt. 2. Teilzeit während der Elternzeit: Wenn während der Elternzeit Teilzeitarbeit vereinbart wird, haben die Eltern Anspruch auf den ihnen zustehenden Erholungsurlaub in dem Verhältnis, in dem sie tatsächlich arbeiten. 3. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber: Es ist wichtig, individuelle Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber zu treffen, um den Urlaubsanspruch während der Elternzeit zu klären. Dies kann zum Beispiel die Abstimmung der Urlaubsplanung mit dem Arbeitgeber beinhalten. 4. Elterngeld Plus und Teilzeitarbeit: Wenn Eltern Elterngeld Plus beziehen und während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, kann der Urlaubsanspruch entsprechend angepasst werden. Der Urlaubsanspruch kann sich nach der Anzahl der tatsächlich geleisteten Arbeitstage richten. Es ist wichtig, dass Eltern frühzeitig mit ihrem Arbeitgeber über die Urlaubsregelungen während der Elternzeit sprechen, um Klarheit über ihre individuellen Ansprüche zu erhalten.
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Wie viel Geld bekommt man wenn man 2 Jahre in Elternzeit geht?Die finanzielle Unterstützung während der Elternzeit in Deutschland besteht hauptsächlich aus dem Elterngeld und dem Elterngeld Plus. Die genaue Höhe des Elterngeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des vorherigen Einkommens. Grundsätzlich beträgt das Elterngeld 65 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens vor der Geburt des Kindes, jedoch höchstens 1.800 Euro pro Monat. Bei niedrigen Einkommen kann der Prozentsatz auf 67 erhöht werden. Das Elterngeld wird in der Regel für einen Zeitraum von maximal 14 Monaten gezahlt. Wenn Sie sich für das Elterngeld Plus entscheiden, kann die Bezugsdauer verlängert werden. Beim Elterngeld Plus wird das Elterngeld auf halber Basis ausgezahlt, sodass es doppelt so lange bezogen werden kann. Das bedeutet, dass Sie das Elterngeld Plus für bis zu 28 Monate erhalten können. Es ist wichtig zu beachten, dass es individuelle Unterschiede geben kann und die genaue Höhe des Elterngeldes von Ihrer persönlichen Situation abhängt. Die Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt das vorherige Einkommen, mögliche Elterngeld-Mindestbeträge und weitere Faktoren. Um eine genaue Auskunft über die Höhe des Elterngeldes für Ihren spezifischen Fall zu erhalten, können Sie eines unsere umfänglichen Beratungen buchen.
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Wer bezahlt die 3 Jahre Elternzeit?In Deutschland gibt es eine gesetzliche Regelung zur Elternzeit, die es Müttern und Vätern ermöglicht, sich bis zu drei Jahre lang um ihr Kind zu kümmern. Während dieser Zeit besteht ein Kündigungsschutz, und in der Regel haben die Eltern Anspruch auf Elterngeld. Das Elterngeld wird in der Regel für maximal 14 Monate gezahlt und beträgt 65-67% des durchschnittlichen Nettoeinkommens vor der Geburt des Kindes. Es gibt jedoch eine Obergrenze für das Elterngeld. Wenn das monatliche Nettoeinkommen des Antragstellers über einer bestimmten Grenze liegt, wird das Elterngeld auf einen festen Betrag begrenzt. Während der Elternzeit erhalten die Eltern in der Regel kein Gehalt von ihrem Arbeitgeber. Sie haben jedoch die Möglichkeit, Elterngeld zu beantragen, um einen Teil ihres Einkommensausfalls zu kompensieren. Das Elterngeld wird vom Staat gezahlt und dient dazu, den Lebensunterhalt der Familie während der Elternzeit zu unterstützen. Es ist wichtig zu beachten, dass das Elterngeld nicht das volle Gehalt ersetzt, sondern ein Teil davon ist. Daher ist es ratsam, frühzeitig eine finanzielle Planung durchzuführen und mögliche Ersparnisse oder andere finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten in Betracht zu ziehen, um den Lebensunterhalt während der Elternzeit zu gewährleisten. Es ist auch wichtig zu beachten, dass sich die konkreten Regelungen zur Elternzeit und zum Elterngeld im Laufe der Zeit ändern können. Es wird empfohlen, sich bei der zuständigen Elterngeldstelle oder anderen offiziellen Quellen über die aktuellen Regelungen und Voraussetzungen zu informieren.
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Wie funktioniert Elternzeit für Väter?Diie Elternzeit ermöglicht es Vätern in Deutschland, sich nach der Geburt ihres Kindes eine Auszeit von der Arbeit zu nehmen, um sich intensiv um die Betreuung und Erziehung des Kindes zu kümmern. Hier sind die grundlegenden Schritte und Informationen zur Elternzeit für Väter: 1. Antragsstellung: Der Vater muss bei seinem Arbeitgeber schriftlich einen Antrag auf Elternzeit stellen. Es ist empfehlenswert, den Antrag frühzeitig, idealerweise mindestens sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn der Elternzeit, einzureichen. 2. Dauer der Elternzeit: Väter haben einen Anspruch auf bis zu 36 Monate Elternzeit. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Elternzeit aufzuteilen, z. B. in mehrere Abschnitte, solange das Kind das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat. 3. Zustimmung des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Elternzeit zu gewähren. Er kann jedoch den genauen Zeitraum innerhalb bestimmter Grenzen festlegen, um betriebliche Belange zu berücksichtigen. Der Vater sollte den Antrag rechtzeitig stellen, um eine gute Planung zu ermöglichen. 4. Elterngeld während der Elternzeit: Während der Elternzeit besteht unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Elterngeld. Dieses kann einen Teil des entfallenden Einkommens kompensieren. Väter können ebenfalls Elterngeld Plus beantragen, bei dem sie in Teilzeit arbeiten und gleichzeitig Elterngeld erhalten können. 5. Rückkehr in den Job: Nach Beendigung der Elternzeit hat der Vater das Recht, in den ursprünglichen Job zurückzukehren. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, einen vergleichbaren Arbeitsplatz anzubieten. Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Regelungen zur Elternzeit und zum Elterngeld in Deutschland komplex sein können.
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Kann ich in Elternzeit gehen, wenn meine Frau nicht arbeitet?Ja, als Vater haben Sie das Recht, Elternzeit zu nehmen, unabhängig davon, ob Ihre Frau arbeitet oder nicht. Das Elterngeld und die Elternzeit stehen beiden Elternteilen zu, unabhängig vom Erwerbsstatus. Die Elternzeit ermöglicht es Ihnen, sich um Ihr Kind zu kümmern und eine Auszeit vom Beruf zu nehmen, um die Betreuung und Erziehung Ihres Kindes zu übernehmen. Sie haben das Recht, bis zu drei Jahre Elternzeit zu nehmen, wobei die Aufteilung flexibel gestaltet werden kann. Während der Elternzeit haben Sie auch für einen Teil dieser Zeit Anspruch auf Elterngeld.
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Was ist das zu versteuernde Einkommen Elterngeld?Das zu versteuernde Einkommen, welches zur Berechnung des Elterngeldes herangezogen wird, umfasst in der Regel das Einkommen des Antragstellers in den 12 Monaten oder im Jahr vor der Geburt des Kindes. Für die neue Elterngeldgrenze welche sich voraussichtlich bei 150.000 Euro befinden wird, wird immer das Kalendervorjahr der Geburt herangezogen. Leider gelten hier, im Gegensatz zur Berechnung der Höhe des Elterngeld selbst, alle in Deutschland möglichen Einkunftsarten.
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Ist das Elterngeld steuerfrei?Elterngeld ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem sogenannten „Progressionsvorbehalt“. Das bedeutet, dass es bei der Berechnung Ihres Steuersatzes berücksichtigt wird. Sie müssen auch keine direkten Steuern auf das Elterngeld zahlen, jedoch kann es sich auf Ihre oder auf die Steuersituation Ihres Ehepartners auswirken.
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Muss man das Elterngeld versteuern?Das Elterngeld ist selbst steuerfrei, daher fallen keine direkten Steuern auf diese Leistung an. Allerdings wird das Elterngeld beim sogenannten „Progressionsvorbehalt“ berücksichtigt, was bedeutet, dass es in die Berechnung Ihres Steuersatzes einfließt.
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Warum muss man bei Elterngeld Steuern nachzahlen?Die Notwendigkeit, Steuern auf Elterngeld nachzuzahlen, tritt aufgrund des sogenannten "Progressionsvorbehalts" auf. Hier ist der Grund: Elterngeld selbst ist steuerfrei, was bedeutet, dass es nicht als Einkommen besteuert wird. Allerdings unterliegt es dem Progressionsvorbehalt, was zur Folge hat, dass das Elterngeld bei der Berechnung Ihres Steuersatzes berücksichtigt wird. Dies kann bedeuten, dass Sie, wenn Sie Elterngeld beziehen und gleichzeitig andere einkommenssteuerpflichtige Einkünfte haben, in eine höhere Steuerklasse fallen und somit mehr Steuern zahlen müssen. Der Progressionsvorbehalt soll sicherstellen, dass die steuerliche Belastung fair und gerecht ist. Er verhindert, dass Personen mit hohen Einkünften Elterngeld erhalten, ohne entsprechende Steuern zu zahlen. Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Empfänger von Elterngeld Steuern nachzahlen müssen, da dies von der individuellen Steuersituation abhängt. Um sicherzustellen, dass Sie Ihre steuerliche Situation während des Bezugs von Elterngeld korrekt verstehen und verwalten, ist es ratsam, sich von einem Steuerberater oder einem Finanzexperten beraten zu lassen. Dadurch können Sie mögliche Steuernachzahlungen besser einschätzen und entsprechende Vorsorgemaßnahmen treffen.
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